NACHFOLGE / VERMÖGENSPLANUNG

Die Übertragung Ihres Unternehmens oder sonstigen Vermögens an Ihre Familienangehörigen oder an Dritte stellen wir im Rahmen entsprechender Testamente oder Erbverträge für Sie sicher, flankiert durch etwaige güterrechtliche Vereinbarungen sowie pflichtteilsbezogene Erklärungen. Hierbei berücksichtigen wir gesellschaftsvertragliche Regelungen, um Ihre Nachfolgeplanung rechtssicher zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten im Wege der Schenkung auf Ihre Angehörigen zu übertragen und sich oder Ihrem Ehepartner Einfluss- und Nutzungsmöglichkeiten hieran vorzubehalten. Im Rahmen einer etwaigen Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge gestalten wir jeweilige Familiengesellschaften, die eine schrittweise Heranführung der Erben an das Unternehmen bzw. Vermögen ermöglichen. Familienverfassungen helfen Ihnen dabei, die gemeinsamen Werte und besonderen moralischen Ansprüche Ihrer Familie für die Zukunft festzuhalten, und werden durch uns auf Wunsch bei der vertraglichen Gestaltung mit einbezogen.